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STFAN Nr. 12 vom Seite 19

Korrekturmöglichkeiten eines Einkommensteuerbescheides – Teil 1

Dipl.-Finw. (FH) Jan Schuler, LL.M. und Dipl.-Finw. (FH) Dennis Giels

Untersuchungen zur Folge soll jeder dritte Einkommensteuerbescheid fehlerhaft sein. Die Gründe dafür sind vielfältig. Im Fall der Fälle steht für die Beseitigung des Fehlers grds. jedoch nur ein kurzes Zeitfenster von einem Monat ab der Bekanntgabe des fehlerhaften Steuerbescheides zur Verfügung. Aber auch nach Ablauf dieser Frist bietet die Abgabenordnung zahlreiche Möglichkeiten, auch noch Jahre später einen Einkommensteuerbescheid zu korrigieren.

Allgemeines und Einordnung im Rechtssystem

Die Korrektur von Einkommensteuerbescheiden kann aus zeitlicher Sicht in zwei Sphären untergliedert werden. Zum einen die Korrekturmöglichkeiten bis zum Ablauf der formellen Bestandskraft und zum anderen die Korrekturmöglichkeiten bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist.

Mit dem Eintritt der formellen Bestandskraft gilt der Einkommensteuerbescheid als unanfechtbar. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen oder gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen.

Merke

Die formelle Bestandskraft tritt einen Monat nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides ein.

Im Anschluss daran kann eine Korrektur des Einkommensteuerbescheides nur noch dann erfolge...