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STFAN Nr. 12 vom Seite 2

Grundsätze und Besonderheiten bei der Verteilung von größerem Erhaltungsaufwand

StB Dipl.-Kffr. Dr. Martina Köster

Neben den jährlich üblicherweise anfallenden Werbungkosten fallen in der Praxis im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auch immer wieder größere Erhaltungsaufwendungen an. Diese resultieren beispielsweise aus der Erneuerung von Fenstern oder Türen, einem Austausch der Heizungsanlage oder der Bodenbeläge. Bei der Ermittlung der Einkünfte i. S. d. § 21 EStG stellt sich dann die Frage, wie diese größeren Erhaltungsaufwendungen steuerlich zu berücksichtigen sind und welche Gestaltungsmöglichkeiten sich für Steuerpflichtige eröffnen. Mit § 82b EStDV besteht eine Wahlmöglichkeit, die Erhaltungsaufwendungen – abweichend vom Abflussprinzip – über zwei bis fünf Jahre zu verteilen.

Definition Erhaltungsaufwand

Werbungskosten sind gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG kommen verschiedene Werbungskosten in Frage. Neben den regelmäßig anfallenden Kosten für Müllabfuhr, Heizung, Warmwasser, Grundsteuer oder Wohngebäudeversicherung kommen die Absetzung für Abnutzung oder Schuldzinsen zum Abzug. Auch Aufwendungen für gele...