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Lexikon des internationalen Steuerrechts vom

Völkerrecht und supranationale Verträge

Christiane Anger

I. Supranationales Recht

Das europäische Gemeinschaftsrecht ist supranationales Recht. Das sog. Primärrecht stellt der Vertrag über die Europäische Union (EUV) dar, aus dem sich insbesondere die Grundfreiheiten ergeben, die den nationalen Gesetzgeber im Steuerrecht begrenzen. Von besonderer Relevanz sind dabei die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit. EU-Verordnungen und EU-Richtlinien (z. B. ATAD 1 und 2 oder die Streitbeilegungsrichtlinie) gehören zum sekundären Unionsrecht. Richtlinien können unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbare Wirkung entfalten; außerdem gilt der Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung nationalen Rechts.

Die EU-Kommission besitzt das Initiativrecht für Harmonisierungsmaßnahmen im Bereich des Steuerrechts und wacht über die Einhaltung europarechtlicher Vorgaben durch die Mitgliedstaaten. Sie kann Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten, wie dies beispielsweise bei der Einstufung von § 8c Abs. 1a KStG, der sog. Sanierungsklausel, als europarechtswidrige Beihilfe der Fall war.

Der EuGH spielt eine tragende Rolle bei der Entwicklung des Europäischen Steuerrechts. Insbesondere mit Berufung auf die ...

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