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Online-Nachricht - Donnerstag, 02.12.2021

Gewerbesteuer | Steuerbefreiung für Psychotherapeuten (BFH)

Die im Rahmen der praktischen Ausbildung von Psychotherapeuten ggü. Krankenkassen erbrachten Behandlungsleistungen dienen nicht unmittelbar i. S. von § 3 Nr. 13 GewStG 2002 i. V. mit § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG dem Schul- und Bildungszweck der Ausbildung der angehenden Therapeuten (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Nach § 3 Nr. 13 GewStG 2002 sind private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen von der Gewerbesteuer befreit, soweit ihre Leistungen nach § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. Nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG sind unter den weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen steuerfrei.

Sachverhalt: Klägerin ist eine GmbH, ...

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