Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Durchsuchung und Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren
Verhaltens- und Verteidigungsstrategien (Teil 2)
Der erste Teil des Beitrags (USt direkt digital 22/2021 S. 18) befasste sich mit den Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen sowohl der Anordnung als auch der Durchführung von Durchsuchungen. Im vorliegenden zweiten Teil werden die Beschlagnahme von Gegenständen, Beschlagnahme- und Verwertungsverbote sowie Rechtsmittel gegen Durchsuchung und Beschlagnahme behandelt.
5. Beschlagnahme und Sicherstellung von Gegenständen
Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen der Steuer- und Zollfahndung kommt es fast immer zur Sicherstellung oder Beschlagnahme von Gegenständen. Die entsprechende Rechtsgrundlage findet sich in § 94 StPO. Sinn und Zweck des § 94 StPO ist es, die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens durch die Sicherstellung von Beweismitteln nach § 94 Abs. 1 StPO (freiwillige Herausgabe) oder durch die Beschlagnahme von Beweismitteln nach § 94 Abs. 2 StPO (unfreiwillige Herausgabe) zu gewährleisten. Sofern im Nachfolgenden von der Beschlagnahme die Rede ist, beziehen sich die Ausführungen auch auf die Sicherstellung, es sei denn, die Sicherstellung wird ausdrücklich genannt.
Die Beschlagnahme von Gegenständen ist regelmäßig mit einem Grundrechtseingriff verbunden, weswegen besondere Anforderungen an die gesetzliche Ermächtigungsgrun...