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Ökonomische Substanziierung des goodwill?
Hinsichtlich der „Dauerbaustelle Goodwillbilanzierung“ lehnt Sellhorn (BB 2021 S. I) die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung ab und schlägt eine Substanziierung des goodwill sowie eine Begrenzung auf den Betrag vor, „der nachvollziehbar anhand künftiger Wachstums- und Restrukturierungspläne, Synergien oder Realoptionen [...] begründbar ist“.
Contra
Zurecht hält Sellhorn (BB 2021 S. I) die Ausgestaltung der goodwill-Bilanzierung für höchst relevant. Auch wenn in der Berichtspraxis goodwill-Abschreibungen als „Sondereinflüsse“ herausgerechnet werden, darf daraus nicht (fehl-)geschlossen werden, dass entsprechende Informationen für die Adressaten irrelevant sind (vgl. dazu Haaker, IRZ 2019 S. 97 ff.). Sind Informationen hinsichtlich des „Verbrauchs“ des im Zuge einer Akquisition erworbenen (Synergie-)Potenzials jedoch entscheidungsrelevant, spricht das gegen den impairment-only-approach (IoA) und für eine planmäßige goodwill-Abschreibungen. Eine Rückkehr zur planmäßigen goodwill-Abschreibungen hält Sellhorn jedoch für einen „Irrweg, denn die Nutzungsdauer des Goodwill ist nicht sinnvoll schätzbar“ (Sellhorn, BB 2021 S. I). Flankierende...