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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 23 SO 176/19

Der Kläger ist der Sohn und Alleinerbe der am 23. Juni 1923 geborenen und am 25. April 2011 verstorbenen EH (im Folgenden: H.), mit der er bei deren Ableben nicht in einem Haushalt lebte und die er zu diesem Zeitpunkt auch nicht wesentlich unterhielt. Er begehrt von dem Beklagten aus vermeintlich übergegangenem Recht Blindenhilfe gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB II) für die Zeit vom 1. September 2008 bis zum 24. April 2011.

Fundstelle(n):
OAAAH-95727

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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.06.2021 - L 23 SO 176/19

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