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Heads of Terms – Muster
Heads of Terms - Muster
Es handelt sich bei dem nachfolgenden Muster um eine Eckpunktevereinbarung im Vorfeld des beabsichtigten Erwerbs einer Zielgesellschaft im Wege eines Share Deal durch zwei Investoren unter Zwischenschaltung einer speziell diesem Zweck dienenden Erwerbergesellschaft. Die Investoren machen den Unternehmenskauf von einer für beide Seiten zufriedenstellenden, noch abzuschließenden Gesellschaftervereinbarung (Shareholders‘ Agreement) abhängig.
Das nachfolgende englischsprachige Muster stellt eine Eckpunktevereinbarung in der Form einer „internationalisierten“ Vereinbarung nach deutschem Recht dar, bei der eine der Parteien ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. „Internationalisiert“ bedeutet, dass die Vereinbarung zwar nach deutschem Recht konzipiert worden ist, sie aber die Strukturelemente von Verträgen nach internationalem Standard aufweist.
Für Auslandsgeschäfte geeignete Vereinbarungen nach internationalem Standard, die inenglischer Sprache verfasst sind, können auch auf der Basis des deutschen Rechts erstellt werden. Aufgrund der Wechselwirkung zwischen der Vertragssprache und dem anwendbaren Recht sind Übersetzungen von Mustern für das Inlandsgeschäft zum Zwecke einer Verwendung bei Geschäften mit internationalem Bezug allerdings nur bedingt geeignet. Für das Inlandsgeschäft entwickelte Muster sollten daher für den Einsatz im Auslandsgeschäft „internationalisiert“ werden.
Wenn ein Unternehmen eine relativ komplexe Transaktion mit einer anderen Partei durchführen möchte, z. B. ein Joint Venture, ist es förderlich, die Grundlagen dieses Geschäfts in einem einzigen Dokument festzuhalten. Auf diese Weise können die potenziellen Vertragspartner sicher sein, dass sie mit einem gemeinsamen Verständnis dessen, was ein möglicher Vertrag zwischen ihnen beinhalten soll, vorgehen. Dies hat den Vorteil, dass mögliche Differenzen und sogar Deal Breaker frühzeitig ausgeschlossen werden können, sodass keiner von ihnen Zeit verliert, wenn ihre grundlegenden Ziele so unterschiedlich sind, dass sie wahrscheinlich nie eine Einigung erzielen werden.
Ein Problem, das bei komplexen Geschäften häufig auftritt, ist, dass sich beide Seiten zu sehr auf das Projekt konzentrieren und nicht auf dessen kommerzielle Bedingungen. Vor diesem Hintergrund besteht der Vorteil von Heads of Terms darin, dass ein „live"-Dokument neben der eigentlichen Vertragsdokumentation für das Geschäft verhandelt wird. Heads of Terms sollten parallel zu eventuellen Vertragsverhandlungen „live“ bleiben. Darin sollten alle Punkte eingefügt werden, die in E-Mails oder Sitzungen besprochen oder vereinbart worden sind, sodass sie tatsächlich den aktuellen Stand der Verhandlungen widerspiegeln. Auf diese Weise können die Parteien schnell zu einem endgültigen Vertrag kommen, sobald die Verhandlungen einen bestimmten Fortschritt erreicht haben. Dieser wird in den Heads of Terms bezüglich eines potenziellen Geschäfts schriftlich festgehalten, damit diese am Ende des Verhandlungsprozesses leicht in einen formellen Vertrag eingearbeitet werden können. Auf diese Weise werden künftige Missverständnisse auf ein Mindestmaß reduziert. Außerdem können die Kosten für die Ausarbeitung des Vertrags dadurch verringert werden.
In Heads of Terms wird lediglich die Absicht zweier Unternehmen dargelegt, eine Vereinbarung treffen zu wollen, die die Grundlage für künftige verbindliche Vertragsbedingungen bildet. Es handelt sich bei ihnen in der Regel nicht um rechtsverbindliche Vereinbarungen, aber sie sind nützlich, um festzuhalten, was in einer vorgeschlagenen Vereinbarung enthalten sein soll und was nicht. Der Grad der Verbindlichkeit der Vereinbarungen in Heads of Terms kann unterschiedlich sein. Einzelne Punkte können darin bereits verbindlich festgelegt werden, wie etwa Vertragsstrafen im Fall der Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung, die in die Heads of Terms einbezogen wird.
Ähnliche Funktionen wie Heads of Terms erfüllen insbesondere ein Letter of Intent (LoI), ein Memorandum of Understanding (MoU) und ein Term Sheet. Gemeinsam ist allen diesen Instrumenten, dass darin bereits bestimmte Eckpunkte eines beabsichtigten Geschäfts dokumentiert werden. Zumindest bei einem Term Sheet werden bereits verbindliche Festlegungen getroffen, die in einer späteren Dokumentation des Hauptvertrags umzusetzen sind. Nicht selten werden Heads of Terms, ein LoI und ein MoU als Synonyme verwendet und im Sinne einer unverbindlichen Absichtserklärung verstanden.
Die Grenzen zwischen Heads of Terms und einem Letter of Intent sind fließend. Tendenziell dürften Heads of Terms aber eher dann zum Einsatz gelangen, wenn sich die Absicht der Durchführung der betreffenden Transaktion graduell schon so stark verfestigt hat, dass es empfehlenswert ist, wichtige Punkte bereits in einem frühen Stadium klarzustellen. Demgegenüber werden in einem Letter of Intent eher nur die Strukturelemente einer Transaktion festgehalten.