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Online-Nachricht - Dienstag, 30.11.2021

Gesetzgebung | Neuregelungen im Dezember 2021 (Bundesregierung)

Das neue Infektionsschutzgesetz, Netzausbauanreize für die Telekommunikation, Erhöhung des Datenschutzes, Verbesserung im Pfändungsschutz - über diese und weitere Neuregelungen im Dezember informiert die Bundesregierung in einer aktuellen Meldung.

Geändertes Infektionsschutzgesetz

Die 3G-Regel ist ausgeweitet, die Testpflicht in Krankenhäusern und Heimen erweitert sowie eine erneute Homeoffice-Pflicht eingeführt: Das neue Infektionsschutzgesetz ermöglicht auch weiterhin bundesweit einheitliche Schutzvorkehrungen gegen das Coronavirus.

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Was gilt am Arbeitsplatz?

Auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll das Infektionsrisiko gesenkt werden. Dazu sieht das Infektionsschutzgesetz etwa die Homeoffice-Pflicht und die 3G-Regelung am Arbeitsplatz vor.

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Weiter einfacher Zugang zu Grundsicherung und Hilfe für Sozialeinrichtungen und Kulturschaffende

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz wurde der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung verlängert.

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Kurzarbeit: Erleichterter Zugang gilt weiter

Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld sind bis zum verlängert.

Weitere Informationen; zur NWB Online-Nachricht v. 24.11.2021

Telekommunikation

Mobilfunkverträge flexibler kündbar

Mit der Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes gibt es nun gezielt Anreize für Investitionen und Innovationen. Sie sollen den Ausbau der digitalen Infrastruktur im Festnetz- und Mobilfunkbereich schneller vorantreiben. Bei den Vertragslaufzeiten, zum Beispiel im Mobilfunk, wird es Anpassungen zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher geben. So können Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit künftig unter Umständen mit einem Monat Frist gekündigt werden. Das Gesetz tritt am 1. Dezember in Kraft.

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Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz schafft mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt. Es enthält Regelungen zum digitalen Nachlass. Cookies sind nur mit einer Einwilligung erlaubt, die konform zur Datenschutzgrundverordnung ist. Das Gesetz tritt am 1. Dezember in Kraft.

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Verbraucherschutz

Pfändungsschutzkonten: Mehr Schutz für Verschuldete

Ohne ein Girokonto geht es nicht: Regelmäßige Zahlungen wie Gehalt, Rente, Miete sind ohne Konto kaum vorstellbar. Bargeldloser Zahlungsverkehr muss deshalb für alle möglich sein - auch für Menschen mit Schulden. Hier greift das Pfändungsschutzkonto, das sog. P-Konto. Wichtige Neuerungen treten zum in Kraft.

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Quelle: Bundesregierung.de Pressemitteilung v. (JT)

Fundstelle(n):
YAAAH-95686