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Goldfinger reloaded – BFH wirft den Bumerang in die Fläche
Der BFH schränkt das Gewinnermittlungswahlrecht von Personengesellschaften zur Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG bei Buchführungs- und Abschlusspflicht nach ausländischem Recht weiter deutlich ein (, NWB XAAAH-86088). Auf eine Funktions- und Informationsgleichheit der ausländischen Abschlüsse gegenüber inländischen Vorschriften zu Rechnungslegung und steuerbilanzieller Abbildung solle es dabei nicht ankommen.
Einordnung
Erneut befasste sich der BFH mit einem Sachverhalt, der den Steuersparmodellen aus der Phase der sog. Goldfinger-Altfälle zuzuordnen ist. Durch Beteiligung von inländischen Stpfl. an einer im DBA-Ausland ansässigen Personengesellschaft konnte im Jahr der Anschaffung von Gold durch Abbildung des Kaufpreises als Betriebsausgabe über den negativen Progressionsvorbehalt im Inland eine Reduktion des Steuersatzes bis auf Null erreicht werden. Hierzu waren die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft als gewerblich zu behandeln und im Inland eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen dieser Betriebsstätte zugrunde zu legen. Der Gesetzgeber hatte auch dieses Goldfinger-Mode...