Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen
umfassend steuerbar zwingende Verrechnungsreihenfolge für die
Verrechnung von erstatteten Sonderausgaben
Leitsatz
1. Aus § 10
Abs. 4b Satz 2 und Satz 3 EStG folgt eine einfachrechtlich zwingende
Verrechnungsreihenfolge für die Verrechnung von erstatteten Sonderausgaben.
2. Für die Annahme eines Erstattungsüberhangs
im Sinne des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG ist nicht erforderlich, dass
der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum der Erstattung zugleich
eine entsprechende Zahlung erbracht hat.
4. Dass auch Beträge aus der
Erstattung solcher Sonderausgaben, die vor Inkrafttreten des § 10
Abs. 4b EStG zum geleistet wurden, zum Gesamtbetrag der
Einkünfte hinzuzurechnen sind, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche
Rückwirkungsverbot.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 40 DStRE 2022 S. 1301 Nr. 21 EFG 2022 S. 25 Nr. 1 EStB 2022 S. 150 Nr. 4 CAAAH-95582
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 16.09.2021 - 4 K 1565/19
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