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NWB Nr. 48 vom Seite 3517

Verlängerung der Corona-Hilfen bis Ende März 2022

Erika Simon

[i] BMWi, PM v. 12.11.2021 Das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf die Modalitäten zur Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen verständigt: Für die Monate Januar–März 2022 werden für Unternehmen die Überbrückungshilfe III Plus unter Beibehaltung der bisherigen Zugangsvoraussetzungen als Überbrückungshilfe IV und für Selbständige die geltende Neustarthilfe Plus fortgeführt. Für Weihnachtsmärkte werden im Rahmen der Überbrückungshilfe IV erweiterte Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. In der Überbrückungshilfe IV sollen Unternehmen bei Umsatzausfällen ab 70 % bis zu 90 % der Fixkosten erstattet bekommen. Soloselbständige können weiterhin bis zu 1.500 €/mtl. an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 €. Verlängert bis Ende März 2022 werden auch die Härtefallhilfen, die in Zuständigkeit der Bundesländer liegen.

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