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Nichtigkeit wegen Überbewertung in der BGH-Rechtsprechung
Leider viel zu selten hat die höchstrichterliche Zivilrechtsprechung Gelegenheit, sich mit Fragen des Rechnungslegungsrechts zu befassen. In einem jüngeren Revisionsverfahren hatte der BGH neben prozessualen Fragen nun wieder einmal die Möglichkeit, einige durchaus umstrittene Fragen der Rechnungslegung für die Rechtsanwender zu klären, etwa zum Niederstwertprinzip und zur Wesentlichkeit (, NWB OAAAH-88852). Grundlegend war dabei die Frage nach der Nichtigkeit eines Jahresabschlusses wegen Überbewertung.
Sachverhalt
Im BGH-Verfahren ging es um die Bilanzierung von Goldsparplänen bei der X AG, wohl im Zusammenhang mit einem sog. „Schneeballsystem“.
Anlass des Rechtsstreits war eine Klage des Insolvenzverwalters der X AG gegen diese Gesellschaft. Der Insolvenzverwalter klagte auf Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses des X AG auf den sowie des darauf aufbauenden Gewinnverwendungsbeschlusses. Dem hatte das OLG Dresden als Berufungsgericht in zweiter Instanz entsprochen. Gegen diese Entscheidung war die vom Berufungsgericht zugelassene Revision eingelegt worden.
Gesellschafter der X AG war zu 100 %...