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Kurzfassung zum Beitrag von Ott, StuB 23-24/2021 S. 913

Das Anwendungsschreiben des BMF zum Optionsmodell nach dem KöMoG

Prof. Dr. Hans Ott

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vom wurde u. a. Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften in § 1a KStG das Recht eingeräumt, zur Körperschaftsbesteuerung zu optieren. Folge der Option ist nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KStG ein fiktiver Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG, auf den die §§ 1 und 25 UmwStG und damit auch die §§ 2023 UmwStG entsprechend anwendbar sind. Nach Vorlage des Referentenentwurfs vom sowie des Regierungsentwurfs vom wurde das Gesetz im Jahre 2021 in beachtlicher Geschwindigkeit bereits am vom Bundesrat verabschiedet und am im Bundesgesetzblatt verkündet. Bereits am wurde der Entwurf eines Anwendungsschreibens den Verbänden zur Stellungnahme übersandt und schließlich mit wenigen Änderungen das im Beitrag dargestellte finale , NWB IAAAH-90311, auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Einordnung

Das nunmehr vorliegende Anwendungsschreiben vom nimmt zum Optionsmodell Stellung und folgt mit seinen insgesamt 102 Randnummern im Wesentlichen dem Aufbau des § 1a KStG. Das Schreiben, das sich in sieben Abschni...

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