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Hinterziehung der Umsatzsteuer durch Leistungserbringer
(Beschwerde zugelassen)
Das FG Berlin-Brandenburg hat in einem AdV-Verfahren darüber entschieden, welche Sorgfaltspflichten einen Unternehmer im Hinblick auf seinen Vorsteuerabzug treffen, wenn er mit neu am Markt auftretenden Unternehmern Leistungsbeziehungen aufnimmt und welche Folgen es für seinen Vorsteuerabzug hat, wenn diese während der laufenden Geschäftsbeziehung abtauchen. Insbesondere ging es somit um die Frage, wie der Begriff des Wissen-Müssens i. S. der Rechtsprechung des EuGH um die Einbindung in eine Umsatzsteuerbetrugssystem ( „Italmoda“ DStR 2015 S. 573) respektive im Hinblick auf die Regelung des § 25f UStG auszulegen ist.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Solange noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, wie die Begrifflichkeit des Wissen-Müssens um die Einbindung in eine Umsatzsteuerhinterziehung auszulegen ist, ist der Vorsteuerabzug in einem AdV-Verfahren nur zu versagen, wenn der Steuerpflichtige die Verkürzung der Umsatzsteuer auf einer anderen Umsatzstufe als möglich und nicht ganz fernliegend erkannt und sich hiermit derart einverstanden erklärt hat, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf genommen oder sich um des ers...