Online-Nachricht - Montag, 22.11.2021

Erbschaftsteuer | Anwendung der durch das JStG 2020 geänderten Vorschriften des ErbStG (Gleich lautende Erlasse)

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Anwendung der durch das JStG 2020 geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes für Erwerbe mit einer Steuerentstehung nach dem Stellung genommen ( BStBl 2021 I S. 1837).

Hintergrund: Die mit dem JStG 2020 (BGBl 2020 I S. 3096) geänderten Vorschriften des ErbStG sind auf Erwerbe anzuwenden, für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach dem entsteht.

In den gleich lautenden Erlassen äußern sich die obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der folgenden geänderten Regelungen:

Hinweis:

Den Volltext der gleich lautenden Erlasse können Sie unter der NWB CAAAH-94532 abrufen.

Quelle: NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
BAAAH-95218