Online-Nachricht - Freitag, 19.11.2021

Gesetzgebung | 3G-Regel am Arbeitsplatz (Bundesregierung)

Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in 2./3. Lesung verabschiedet. Geplant ist u.a., die 3G-Regel auszuweiten, eine erweiterte Testpflicht in Krankenhäusern und Heimen sowie eine erneute Homeoffice-Pflicht.

Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus:

Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, das Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu ändern. Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite läuft mit dem aus. Das neue Infektionsschutzgesetz soll ermöglichen, auch weiterhin erforderliche Corona-Schutzvorkehrungen zu treffen.

Mit der Änderung des IfSG (s. BR-Drucks. 803/21) werden einige neue Regelungen eingeführt. So soll künftig am Arbeitsplatz und in Bus und Bahn die 3G-Regelung gelten (geimpft, genesen, getestet). Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ist eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher vorgesehen. Das Ausstellen und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse werden unter Strafe gestellt.

Viele bekannte Schutzvorkehrungen wie die Maskenpflicht und Abstandsregelungen können weitergeführt werden. Beschäftigte sollen außerdem, wenn möglich, wieder im Homeoffice arbeiten. Die sozialen und wirtschaftlichen Schutzschirme sollen verlängert werden.

Maßnahmen wie 3G, 2G oder 2G plus Test sollen weiterhin je nach Infektionslage von den Ländern beschlossen werden können. Ausgeschlossen sein soll aber die Anordnung von Ausgangssperren, Beherbergungsverboten oder die pauschale, flächendeckende Schließung von Geschäften oder Schulen, Gastronomie oder Sportstätten.

Die Regelungen sollen bundesweit bis zum gelten. Eine Verlängerung um drei Monate ist möglich.

Hinweis:

Dem Gesetz muss nun noch der Bundesrat zustimmen, der am zu einer Sondersitzung zusammenkommt.

Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des Bundestages veröffentlicht.

Einen Fragen-Antworten-Katalog zum neuen Infektionsschutzgesetz (Stand: ) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quellen: Bundesregierung online, Meldung v. , BR-Drucks. 803/21 v. (il)

Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag von Jahn im NWB Experten-Blog.

Nachricht aktualisiert am , 11:10 Uhr: Der Bundesrat hat dem Vorhaben in seiner heutigen Sitzung zugestimmt (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 19.11.2021). Das Gesetz kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Fundstelle(n):
NWB RAAAH-95136