Online-Nachricht - Donnerstag, 18.11.2021

Lohnsteuer | Behandlung der Überlassung/Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2021 (BMF)

Das BMF hat insbesondere vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Fondsstandortgesetz zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung/Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2021 Stellung genommen ( :006).

In dem 17-seitigen Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte ein:

  1. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nummer 39 EStG

    1. Allgemeines (§ 3 Nummer 39 Satz 1 EStG)

      • Begünstigter Personenkreis

      • Begünstigte Vermögensbeteiligungen

      • Überlassung der Vermögensbeteiligung durch einen Dritten

      • Mehrfache Inanspruchnahme der Steuerfreiheit

      • Keine Steuerfreiheit von Geldleistungen

      • Nebenkosten und Depotgebühren

    2. Einzubeziehende Arbeitnehmer (§ 3 Nummer 39 Satz 2 EStG)

    3. Bewertung der Vermögensbeteiligung (§ 3 Nummer 39 Satz 4 EStG)

    4. Ermittlung des steuerfreien geldwerten Vorteils

    5. Keine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG

    6. Zufluss, kein negativer Arbeitslohn

    7. Erstmalige Anwendung des § 3 Nummer 39 EStG in der Fassung des Fondsstandortgesetzes

  2. Aufgeschobene Besteuerung geldwerter Vorteile aus Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG)

    1. Allgemeines

    2. Fördervoraussetzungen (§ 19a Absatz 3 EStG)

    3. Nachgeholte Besteuerung (§ 19a Absatz 4 EStG)

    4. Bestätigung der Höhe des nicht besteuerten Vorteils durch das Betriebsstättenfinanzamt (§ 19a Absatz 5 EStG)

    5. Aufzeichnungen im Lohnkonto (§ 19a Absatz 6 EStG)

    6. Erstmalige Anwendung der Neuregelungen

  3. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm nach französischem Recht (FCPE)

Hinweis:

Das Schreiben ist vorbehaltlich Rn. 57 ("Erstmalige Anwendung der Neuregelungen") ab dem anzuwenden. Es ersetzt das (BStBl I S. 1513), das bis zum weiterhin anzuwenden ist

Es ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB TAAAH-95050