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Minijobs: Automatische Rückmeldungen an Arbeitgeber
Arbeitgeber erhalten bisher nicht immer Kenntnis darüber, ob ein Minijobber im Kalenderjahr weitere kurzfristige Beschäftigungen ausübt oder ausgeübt hat. In der Folge lässt sich nicht sicher beurteilen, ob die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung eingehalten wurden bzw. wann sie überschritten sind. Daher sollen Unternehmer ab dem Jahr 2022 im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens für Minijobs eine Rückmeldung zu Vorbeschäftigungen erhalten.