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Neues Gesetz fördert Mitarbeiterbeteiligungen in Start-ups
Ist das Fondsstandortgesetz eine echte Unterstützung?
Mitarbeiterbeteiligungsmodelle waren bislang in Deutschland wenig attraktiv, denn neben einem hohen Bürokratieaufwand musste der übertragene Anteil auch sofort besteuert werden. Für deutsche Start-ups – gerade im internationalen Kontext – war dies ein entscheidender Nachteil. Ein neues Gesetz, das sog. Fondsstandortgesetz, das zum in Kraft getreten ist, soll hier Abhilfe schaffen und Beteiligungen leichter ermöglichen.
I. Hintergrund
Qualifizierte Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource für ein Unternehmen. Gerade Start-ups haben in der Gründungs- und Wachstumsphase jedoch nicht immer die Möglichkeit, Fachkräfte mit einem hohen Einstiegsgehalt anzuwerben. Eine Alternative für junge Unternehmen: Mitarbeiter über Firmenanteile am Erfolg und den somit mitgeschaffenen Unternehmenswerten teilhaben zu lassen. Jedoch waren solche Mitarbeiterbeteiligungsmodelle in Deutschland bislang wenig attraktiv, denn neben einem hohen Bürokratieaufwand musste der übertragene Anteil auch sofort besteuert werden. Für deutsche Start-ups – gerade im internationalen Kontext – war dies ein entscheidender Nachteil.
Das „Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland un...