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Vollstreckung aus dem Restrukturierungsplan des StaRUG
Wie Sie über die vorinsolvenzliche Sanierung einen finanziellen Forderungsausgleich erreichen
Welche gesetzlichen Anforderungen an den Restrukturierungsplan nach dem StaRUG zu stellen sind, um neue Umsatzfelder in der Krisensituation zu aktivieren, haben wir bereits detailliert betrachtet (vgl. Rennar, NWB-BB 8/2021 S. 230, NWB EAAAH-84094). Wie können Sie nun aber praktisch für Ihre Mandantschaft oder als Sanierungsmoderater bzw. Restrukturierungsbeauftragter einen finanziellen Forderungsausgleich durch eine Vollstreckung aus dem Restrukturierungsplan erreichen? Gerade wenn Sie bereits neue Umsatzfelder durch Ihre berufliche Tätigkeit als Sanierungsmoderator bzw. Restrukturierungsbeauftragter zu aktivieren versuchen, stoßen Sie gerade auf diese liquiditätssichernden Vollstreckungsaspekte.
I. Vollstreckung aus dem Restrukturierungsplan
Praktisches Ziel einer vorinsolvenzlichen Sanierung sollte gerade die Erwirkung eines rechtskräftigen Restrukturierungsplans sein. Dadurch kann die weitere Stufe einer tatsächlichen Insolvenz bei entsprechender Wirksamkeit und deren Stigma umgangen werden. Wie Sie in diesem Fall eines Restrukturierungsplans wirksam vollstrecken und etwaige Forderungstilgungen für Ihre Mandantschaft erreichen oder dieses aus Sicht eines Sanierungsm...