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Arbeitsverhältnis | Beweiswert einer AU-Bescheinigung
Der Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ist erschüttert, wenn die vom Arbeitgeber vorgetragenen Tatsachen zu ernsthaften Zweifeln an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit Anlass geben. Solche Tatsachen können u. a. die Erteilung einer AU-Bescheinigung ohne Untersuchung nur nach telefonischer Rücksprache oder – wie im vorliegenden Fall – auch die gemeinsame Krankschreibung mehrerer Arbeitnehmer für die Dauer eines vom Arbeitgeber widerrufenen Betriebsurlaubs sein.
Dem [i]Olbertz, NWB 30/2019 S. 2222 Arbeitgeber obliegt im Kündigungsschutzprozess, den Kündigungsvorwurf darzustellen und im Fall des Bestreitens durch den Arbeitnehmer den Beweis für den erhobenen Kündigungsvorwurf zu führen. Im vorliegenden Fall ist der Arbeitgeber aber beweisfällig gebli...