Das neue Besteuerungskonzept für Organschaften ...
... nach dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz
Mit dem Übergang von der Ausgleichspostenmethodik zur Einlagelösung steht die Organschaftsbesteuerung in Deutschland vor grundlegenden Änderungen. Der Beitrag von Rickermann/Weeg gibt zunächst einen kurzen Überblick über den bisherigen Status-Quo der Ausgleichspostenmethodik und ordnet sie in die bilanzielle Systematik der Organschaftsbesteuerung als Ganzes ein. Vor diesem Hintergrund stellt er die wesentlichen Änderungen sowie die steuerlichen Implikationen der neuen Einlagelösung nach KöMoG vor, die auf verschiedene Anwendungsfragen und den Übergang vom alten in das neue System hinleiten. Primär intendiert der Gesetzgeber mit der neuen Einlagelösung eine Vereinfachung. Gleichermaßen könnte jedoch die Beendigung bzw. weitere Verhinderung von Steuerstundungsmodellen und damit die Finanzierungsfunktion einen wichtigen Einfluss auf die neuen Regelungen gehabt haben.
Latente Steuern in der handelsrechtlichen Bilanzierungspraxis
Die Bilanzierung latenter Steuern im handelsrechtlichen Einzel- und Konzernabschluss ist sehr komplex und wirft in der Rechnungslegungspraxis nicht selten Anwendungsfragen auf. Mit dem jüngst verabschiedeten Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 11 (DRÄS 11) wurden die im Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 18 (DRS 18) normierten Regelungen zur Steuerlatenzierung im Konzernabschluss überarbeitet. Der Beitrag von Bonnecke zeigt unter Darstellung der relevanten Ansatz-, Bewertungs-, Ausweis- und Angabevorschriften auf, wie in der handelsrechtlichen Rechnungslegungspraxis konzeptionell bei der Bilanzierung latenter Steuern vorzugehen ist. Dabei wird zunächst unter Illustration von Beispielen die Steuerlatenzierung im Jahresabschluss (Einzelabschluss) betrachtet, bevor darauf aufbauend die Besonderheiten der Bilanzierung latenter Steuern im Konzernabschluss beleuchtet werden. Lüdenbach behandelt in seinem das Thema „Latente Steuern bei Antrag einer Personengesellschaft zur Körperschaftsbesteuerung“.
Divergierende BFH-Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Berücksichtigung von Mehrsteuern infolge einer Außenprüfung?
Während der Zeitpunkt der Rückstellungsbildung für hinterzogene Mehrsteuern höchstrichterlich geklärt ist, fehlt es bislang an einer solch eindeutigen Klärung für die Steuerrückstellungsbildung nach einer Außenprüfung. Gegen ein vor kurzem vom FG Münster zu diesem Thema veröffentlichtes Urteil wurde nun die Revision eingelegt, die aufgrund der nicht abschließenden und divergierenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Berücksichtigung von Steuernachforderungen, die nicht auf Steuerhinterziehung beruhen, zugelassen wurde. Damit besteht nun die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung zu dieser Frage, wie der Beitrag von Sohrab/Tetzlaff zeigt.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 22/2021 Seite 1
LAAAH-94863