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Steuerrecht | Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch auch trotz kleinerer Fehler
Die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs wird durch kleinere Mängel und Ungenauigkeiten nicht beeinträchtigt.
Zu diesen kleineren Mängeln gehörten im Urteilsfall:
Die Adressen der aufgesuchten Kunden fehlten im Fahrtenbuch. Dies war kein erheblicher Mangel, weil sich aus den zum Fahrtenbuch geführten Kundenlisten die Adressen ergaben. Gleiches gilt für Abkürzungen von Namen und Orten.
Angabe „Hotel“ ohne Namen und Adresse des Hotels bei auswärtigen Übernachtungen: Bei wenigen Angaben dieser Art ist es für das Finanzamt zumutbar, dass es anhand der Reisekostenunterlagen die Adresse und den Namen des Hotels ermittelt.
Kleinere [i]Beispiele für kleinere MängelDifferenzen zwischen den Entfernungen laut Fahrtenbuch und den Entfernungen laut Routenplaner sind unschädlich, weil sich schon je nach Routenpl...