Online-Nachricht - Mittwoch, 10.11.2021

Minijobs | Steuer-ID ist ab 2022 auch im gewerblichen Minijob zu melden (Minijob-Zentrale)

Ab dem Jahr 2022 müssen Arbeitgeber die Steuer-IDs ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln. Auf diese Neuerung weist die Minijob-Zentrale hin.

Hierzu führt die Minijob-Zentrale u.a. weiter aus:

  • Ab dem ist die Steuer-ID gewerblicher Minijobber über das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale zahlt oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse über das Finanzamt vornimmt.

  • Zudem muss in der Datenübermittlung die Art der Versteuerung angeben werden.

  • Im Haushaltsscheck-Verfahren erfragt die Minijob-Zentrale die Steuer-ID nur in den Fällen, in denen ausnahmsweise keine Pauschsteuer gezahlt wird.

Hinweis:

Weitere Informationen zum Thema hat die Minijob-Zentrale auf ihrer Homepage veröffentlicht. Dort ist auch eine Checkliste der BDA für Arbeitgeber hinterlegt.

Quelle: Minijob-Zentrale online, Blog-Beitrag v. (il)

Fundstelle(n):
NWB UAAAH-94377