Minijobs | Steuer-ID ist ab 2022 auch im gewerblichen Minijob zu melden (Minijob-Zentrale)
Ab dem Jahr 2022 müssen Arbeitgeber die Steuer-IDs ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln. Auf diese Neuerung weist die Minijob-Zentrale hin.
Hierzu führt die Minijob-Zentrale u.a. weiter aus:
Ab dem ist die Steuer-ID gewerblicher Minijobber über das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale zahlt oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse über das Finanzamt vornimmt.
Zudem muss in der Datenübermittlung die Art der Versteuerung angeben werden.
Im Haushaltsscheck-Verfahren erfragt die Minijob-Zentrale die Steuer-ID nur in den Fällen, in denen ausnahmsweise keine Pauschsteuer gezahlt wird.
Weitere Informationen zum Thema hat die Minijob-Zentrale auf ihrer Homepage veröffentlicht. Dort ist auch eine Checkliste der BDA für Arbeitgeber hinterlegt.
Quelle: Minijob-Zentrale online, Blog-Beitrag v. (il)
Fundstelle(n):
UAAAH-94377