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Kurzfassung zum Beitrag von Dr. Jens Reinke und Prof. Dr. Stefan Müller PiR 11/2021 S. 303

Folgebewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Dr. Jens Reinke und Prof. Dr. Stefan Müller

Für die Folgebewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten besteht ein Wahlrecht zur Anwendung der Anschaffungskostenmethode oder der Neubewertungsmethode. Letztere findet bei den untersuchten und im DAX 30 gelisteten Unternehmen gar keine Anwendung, sodass dieser – auch vor dem Hintergrund vergangener empirischer Untersuchungen – eine äußerst geringe bis gar keine Bedeutung in der deutschen Bilanzierungspraxis zugesprochen werden kann. Die analysierten Unternehmen nutzen ausschließlich die Anschaffungskostenmethode und bilanzieren damit zu fortgeführten AHK

Die Abschreibung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte erfolgt überwiegend oder ausschließlich nach der linearen Methode. Bei einigen Unternehmen wird sie noch durch eine der tatsächlichen Nutzung / dem tatsächlichen Wertverzehr folgenden oder noch seltener einer degressiven Abschreibung ergänzt.

Die analysierten Unternehmen des DAX 30 berichten in ihren Anhängen Nutzungsdauern für durchschnittlich 3,7 Anlageklassen bei Sachanlagen (Median: 3,0) und für durchschnittlich 3,0 Anlageklassen bei immateriellen Vermögenswerten (Median: 2,0). Dabei werden die Nutzu...

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