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Entstehung der Steuerschuld bei Ratenzahlung
; X-Beteiligungsgesellschaft mbH
Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob bei vereinbarter Ratenzahlung die Steuer mit Ausführung des Umsatzes entsteht oder erst zum Zeitpunkt des Erhalts der jeweiligen Raten.
I. Leitsätze
1. Art. 64 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass eine in Raten vergütete einmalige Dienstleistung nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt.
2. Art. 90 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass bei Vorliegen einer Ratenzahlungsvereinbarung die Nichtbezahlung eines Teilbetrags der Vergütung vor seiner Fälligkeit nicht als Nichtbezahlung des Preises i. S. dieser Bestimmung eingestuft werden und deshalb nicht zu einer Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage führen kann.
II. Sachverhalt
Es handelt sich um ein Verfahren zum deutschen Steuerrecht. Ein Unternehmen erbrachte eine Vermittlungsleistung an eine GmbH zwecks Verkaufs eines Grundstücks durch die GmbH an einen Dritten. Die Vergütung für die bereits erbrachte Vermittlungsleistung sollte in fünf Teilbeträgen, die in einem jährlichen Abstand fällig waren, erfolgen.
Das Unternehmen erstellte zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt eine Rechnung über den geschuldeten Betr...