Lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)
Erörterung zu TOP 8 der LSt I/21
Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Frage erörtert, wie Arbeitgeberzuschüsse zum eHBA lohnsteuerlich zu behandeln sind. Im Ergebnis der Erörterung wurde beschlossen,
1. dass ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers und somit kein Arbeitslohn anzunehmen ist, wenn der Arbeitgeber die Kosten für den Erwerb des eHBA durch seine in Heilberufen tätigen Arbeitnehmer übernimmt und
2. dass es sich bei der Pauschale, welche in Heilberufen tätige Arbeitnehmer gemäß § 9 Absatz 3 der Vereinbarung zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten im Rahmen der Einführung und des Betriebs der Telematikinfrastruktur gemäß § 291a Absatz 7a SGB V von ihrem Arbeitgeber erhalten, nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt.
In der Folge kommt ein Abzug der Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und die Nutzung des eHBA als Werbungskosten nur in Betracht, soweit die Aufwendungen vom Arbeitgeber nicht erstattet wurden.
Finanzministerium Thüringen v. - S 2332
– A – 21.14
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 9 Nr. 17
EStB 2021 S. 472 Nr. 11
GAAAH-94198