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SteuerStud Nr. 1 vom Seite 44

Neuer Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

Sechs prüfungs- und praxisrelevante Fälle

Hans Priller

Die Grundidee des § 7g EStG besteht darin, kleinen und mittleren Unternehmen mithilfe vorgezogener Abschreibungen und damit verbundener Liquiditätsvorteile durch das Hinausschieben von Steuerlasten in die Zukunft Investitionen zu erleichtern. Investitionsabzugsbeträge (IAB) nach § 7g EStG ermöglichen die Vorverlagerung von Abschreibungspotential in ein Wj. vor Anschaffung oder Herstellung begünstigter WG. Mithilfe der Abzugsbeträge, die zu einer Steuerstundung führen, können Mittel angespart und so die Finanzierung geplanter Investitionen erleichtert werden. Darüber hinaus besteht nach § 7g Abs. 5 EStG die Möglichkeit, für die Anschaffung oder Herstellung begünstigter WG Sonderabschreibungen in Anspruch zu nehmen. Um die Folgen der COVID-19-Pandemie steuerlich abzumildern, sind mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz , dem Jahressteuergesetz 2020 und zuletzt mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) die Regelungen zum IAB geändert worden. Die nachfolgende Fallstudie veranschaulicht anhand von sechs prüfungs- und praxisrelevanten Fällen die wesentlichen Änderungen. Darüber hinaus hilft Ihnen die sich hieran anschließende Synopse (Rechtslage alt/neu) ...

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