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Einkommensteuer: Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung auch ohne erste Tätigkeitsstätte
Leitsatz
Die Verpflegungspauschalen sind auch dann nach § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung stellt, der Arbeitnehmer aber nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt.
Sachverhalt
Der Kläger erzielte im Streitjahr (2014) als nautischer
Offizier Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Zeit vom bis
sowie vom bis war er auf See an Bord von Schiffen
tätig. An Bord der Schiffe stellte der Arbeitgeber dem Kläger unentgeltlich
Mahlzeiten zur Verfügung. An „Hafentagen“ nahm der Kläger die zur
Verfügung gestellte Bordverpflegung teilweise nicht in Anspruch. An einzelnen
Tagen musste sich die Mannschaft in Häfen selbst versorgen. In den
Heuerabrechnungen wies der Arbeitgeber diese Mahlzeiten zunächst als
steuerpflichtigen Sachbezug aus. Dies korrigierte er mit geänderten
Heuerabrechnungen, in denen er den Sachbezug als steuerfrei behandelte.
In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte der Kläger u. a. Verpflegungsmehraufwendungen i. H. von 4.056 € (= 169 Tage x 24 €) als Werbungskosten geltend. Das FA ließ die ...