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Einkommensteuer: Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung auch ohne erste Tätigkeitsstätte
Leitsatz
Die Verpflegungspauschalen sind auch dann nach § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung stellt, der Arbeitnehmer aber nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt.
 Sachverhalt
		
Der Kläger erzielte im Streitjahr (2014) als nautischer
		Offizier Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Zeit vom  bis
		 sowie vom  bis  war er auf See an Bord von Schiffen
		tätig. An Bord der Schiffe stellte der Arbeitgeber dem Kläger unentgeltlich
		Mahlzeiten zur Verfügung. An „Hafentagen“ nahm der Kläger die zur
		Verfügung gestellte Bordverpflegung teilweise nicht in Anspruch. An einzelnen
		Tagen musste sich die Mannschaft in Häfen selbst versorgen. In den
		Heuerabrechnungen wies der Arbeitgeber diese Mahlzeiten zunächst als
		steuerpflichtigen Sachbezug aus. Dies korrigierte er mit geänderten
		Heuerabrechnungen, in denen er den Sachbezug als steuerfrei behandelte.
		
In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte der Kläger u. a. Verpflegungsmehraufwendungen i. H. von 4.056 € (= 169 Tage x 24 €) als Werbungskosten geltend. Das FA ließ die ...