Online-Nachricht - Mittwoch, 03.11.2021

Verfahrensrecht | u.a. Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG (Gleich lautende Erlasse)

Die gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder wurden an das angepasst ( FM3-S 0336-1/18).

Angepasst wurden die folgenden Regelungen:

  • Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG,

  • Billigkeitsmaßnahmen nach §§ 163, 227 AO, § 234 Abs. 2 und § 237 Abs. 4 AO,

  • Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und

  • Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben.

Hinweis:

Die gleich lautenden Erlasse sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB VAAAH-93892