Verfahrensrecht | u.a. Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG (Gleich lautende Erlasse)
Die gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder wurden an das angepasst ( FM3-S 0336-1/18).
Angepasst wurden die folgenden Regelungen:
Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG,
Billigkeitsmaßnahmen nach §§ 163, 227 AO, § 234 Abs. 2 und § 237 Abs. 4 AO,
Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und
Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben.
Die gleich lautenden Erlasse sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB VAAAH-93892