Online-Nachricht - Mittwoch, 03.11.2021
Verfahrensrecht | u.a. Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG (Gleich lautende Erlasse)
Die gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder
wurden an das
angepasst ( FM3-S 0336-1/18).
Angepasst wurden die folgenden Regelungen:
Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG,
Billigkeitsmaßnahmen nach §§ 163, 227 AO, § 234 Abs. 2 und § 237 Abs. 4 AO,
Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und
Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben.
Hinweis:
Die gleich lautenden Erlasse sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
VAAAH-93892