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Keine Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften bei der Gewerbesteuer
Streitig ist, ob Einkünfte einer Personengesellschaft aus selbständiger Arbeit aus einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umzuqualifizieren sind und der Gewerbesteuer unterliegen. Das FG Hamburg hat sich hierzu mit Urteil vom - 3 K 139/20, NWB MAAAH-78693 (NZB eingelegt, BFH-Az.: VIII B 38/21), geäußert.