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LSG Niedersachsen-Bremen 10.03.2021 L 2 BA 29/20, NWB 44/2021 S. 3243

SV-Pflicht | Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen, die so unklar gefasst sind, dass ihnen ganz unterschiedliche Rechtsfolgen beigemessen werden können, vermögen regelmäßig keine für die sozialrechtliche Beurteilung maßgebliche Rechtsmacht des Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers zu begründen.

Anmerkung:

Uneindeutige Gestaltungen des Gesellschaftsvertrags bergen im besonderen Maße die Gefahr in sich, dass die Beteiligten mit einer solchen Vorgehensweise die Vorstellung verbinden, dass [i]Kastenbauer, NWB 22/2021 S. 1609sie in der Folgezeit je nach Kontext, Interessenlage und künftiger Entwicklung der Verhältnisse dem Wortlaut ganz unterschiedliche Bedeutungsinhalte beimessen könnten. Eine solche Vorgehensweise widerspricht dem sozialrechtlichen Gebot der Vorhersehbarkeit. Daher muss eine sog. echte Sperrmi...

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