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UG | Eintragungserfordernisse nach Satzungsänderung
Der Wegfall der Möglichkeit einer Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB in einer normalen GmbH-Satzung infolge Satzungsänderung führt zu einer Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers, dem unter der alten Satzung die Befreiung zugesprochen gewesen ist.
Zwar ist es zur wirksamen Änderung eines gemäß dem Musterprotokoll gefassten Gesellschaftsvertrags nicht erforderlich, dass der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst wird. Aber die geänderten Bestimmungen müssen zwingend vom Wortlaut des Musterprotokolls abweichen, wenn sonst inhaltlich Falsches geregelt würde. [i]Rosner, NWB 23/2016 S. 1731Eine generell geltende Befreiung des Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer satzungsmäßigen Grundlage. Vorliegend konnte daher d...