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BFH 18.05.2021 I R 62/17, BBK 22/2021 S. 1047

Steuerrecht | Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens als vGA

Ob eine GmbH für ein Darlehen ihres Gesellschafters überhöhte Zinsen zahlt, hängt von dem fremdüblichen Zinssatz ab. Bei der Ermittlung des fremdüblichen Zinssatzes ist eine fehlende Besicherung des Gesellschafterdarlehens ebenso zu berücksichtigen wie die gesetzliche Nachrangigkeit des Gesellschafterdarlehens gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO. Beide Umstände können also zu einem höheren fremdüblichen Zinssatz führen und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ausschließen oder mindern.

Im Streitfall [i]Gesellschafterdarlehen war unbesichert und kraft Gesetzes nachrangig nahm eine GmbH zur Finanzierung eines Anteilskaufs ein Darlehen bei ihrer Alleingesellschafterin zu einem Zinssatz von 8 % auf. Das Darlehen war unbesichert. Außerdem erhielt die GmbH ein besichertes Darlehen bei einer Bank zum Zinssatz von 4,78 %. Schließlich erhielt sie noch vom Verkäufer der Anteile ein nich...

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