StuB Nr. 21 vom Seite 1

Beilage: Steuerbilanzpolitik ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... in Corona-Zeiten

Zu Beginn des Jahres 2020 kam es zur weltweiten Verbreitung des neuartigen Virus SARS-CoV-2. Die Geschäftstätigkeit der Unternehmen wurde und wird weiterhin entweder unmittelbar oder mittelbar durch die Corona-Pandemie wesentlich beeinflusst. Die coronabedingten Auswirkungen zeigen sich auch materiell in dem Zahlenwerk der handels- und steuerrechtlichen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung in einem in Abhängigkeit der jeweiligen Betroffenheit unternehmensspezifischen Ausmaß. Insofern sollte gerade in diesen Zeiten auf das Zusammenspiel zwischen Handels- und Steuerbilanz vor dem Hintergrund der coronabedingten Auswirkungen geachtet werden.

Daneben bestehen unterschiedliche steuerbilanzpolitische – zum Teil erst als Reaktion durch den Gesetzgeber auf die Corona-Krise implementierte – Möglichkeiten, auf diese Zahlenwerke und damit auf den steuerlichen Gewinn und auf den durch Steuern hervorgerufenen Liquiditätsabfluss Einfluss zu nehmen. Im Ergebnis ist einer sachgerechten Steuerbilanzpolitik in Krisenzeiten durchaus eine unternehmenswertsteigernde und unternehmensfortführungsfördernde Wirkung zuzusprechen. Zwirner, Vordermeier und Krauß geben in der zu dieser Ausgabe einen umfassenden Überblick zu Anwendungsbereichen, Möglichkeiten und Rechtsfolgen der Steuerbilanzpolitik in Corona-Zeiten.

Rückoption nach § 1a Abs. 4 KStG im Lichte der Einbringungsgewinnbesteuerung

Der Gesetzgeber hat im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) mit § 1a KStG eine Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsteuer eingeführt. Damit können Personengesellschaften auf Antrag zwischen einer transparenten und getrennten Besteuerung wählen. Unter Anwendung der Vorschriften des UmwStG setzen fiktive Umwandlungen der optierenden Gesellschaft das Optionsmodell rechtstechnisch um. Vor dem Hintergrund der jüngeren restriktiven Finanzrechtsprechung zu Folgeumwandlungen nach einem Einbringungsvorgang trägt das Optionsmodell nach § 1a KStG gleichwohl steuerliche Risiken, welche in der Gestaltungspraxis unbedingt im Blick zu behalten sind, wie der Beitrag von Jordan zeigt.

Rechnungsabgrenzung auch bei Ausgaben von geringer Bedeutung

Der BFH hatte die Frage zu entscheiden, ob Rechnungsabgrenzungsposten selbst dann zu bilden sind, wenn diese geringfügig sind. Nach Ansicht des BFH fehle es an einer rechtlichen Grundlage für ein Wahlrecht zur Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens in Fällen von geringer Bedeutung. Zischka stellt die aktuelle BFH-Entscheidung vor und gibt erste Einschätzungen dazu aus Sicht der Praxis.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 21/2021 Seite 1
NWB WAAAH-93724