Online-Nachricht - Donnerstag, 28.10.2021

Hochwasser / Umsatzsteuer | Billigkeitsmaßnahmen für die Hochwassergebiete verlängert (BMF)

Die Regelungen unter Ziffer II., III. und V. des :001 sind über den hinaus bis zum weiterhin anzuwenden ( :001).

Die Regelungen der Ziffern II., III. und V. betreffen:

  • die unentgeltliche Verwendung von dem Unternehmen zugeordneten Gegenständen,

  • die unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung (z.B. Personalgestellung)

  • und Sachspenden.

Hinweis

Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (JT)

Fundstelle(n):
NWB VAAAH-93571