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BMF 15.10.2021 IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :004, NWB 43/2021 S. 3169

Einkommensteuer | Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden kann nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen des § 35c Abs. 1 Satz 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllt sind. Gemäß § 2 Abs. 2 ESanMV sind auch Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Erstellung entsprechender Bescheinigungen berechtigt. Mit der Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung v.  (BGBl 2021 I S. 1780) wurde die ESanMV an die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst. [i]Heine, NWB 17/2020 S. 1244Zudem wurde der Begriff des Fachunternehmens auf weitere Gewerke und Unternehmen der Fenstermontage ausgedehnt. Das neue Muster für die von Fachunternehmen und Personen ...

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