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Bilanzrecht | Unentgeltlichkeit der Gewinnausschüttungen bei fehlerhaften Jahresabschlüssen
Vertraglich vereinbarte, von Jahresüberschüssen abhängige Gewinnausschüttungen sind unentgeltlich, wenn die Jahresabschlüsse fehlerhaft sind, fehlerfrei erstellte Jahresabschlüsse keine Gewinne ausgewiesen hätten und der Schuldner aufgrund einer Parallelwertung in der Laiensphäre darum wusste.
Im Urteilssachverhalt zeichnete ein Genussrechtsinhaber Genussrechte bei einer AG. Demnach sollten unter bestimmten Voraussetzungen und abhängig von Jahresüberschüssen jährlich eine Basisdividende und eine Übergewinnbeteiligung ausgeschüttet werden. Die von der AG erstellten und von einem Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschlüsse wiesen 2010 bis 2013 Jahresüberschüsse aus, so dass der Genussrechtsinhaber in diesen Jahren Auszahlungen erhielt. Am wurde über das Vermögen der AG d...