Vorsteuerabzug für eine
im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage erfolgte
Dachreparatur - Ermittlung des unternehmerischen Nutzungsanteils
Leitsatz
Für die Frage, ob eine von § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG geforderte
unternehmerische Mindestnutzung vorliegt, kommt es auf die Verwendung
des gesamten Gebäudes unter Einschluss aller Flächen unter dem Dach
und der gesamten Dachfläche an. Einzubeziehen in die Verhältnisrechnung
zur Feststellung der unternehmerischen Mindestnutzung sind daher
neben den Innenräumen die Dachflächen, die nicht unternehmerisch
genutzt wurden. Da Flächen innerhalb des Gebäudes und Dachflächen
nicht miteinander vergleichbar sind, ist der unternehmerische Nutzungsanteil
anhand eines Umsatzschlüssels durch Gegenüberstellung des fiktiven
Vermietungsumsatzes für die Innenräume und des fiktiven Vermietungsumsatzes
für die Dachfläche zu ermitteln.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 13 DStRE 2022 S. 618 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 46/2021 S. 3360 UStB 2021 S. 251 Nr. 8 TAAAH-93294
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Online-Dokument
Finanzgericht
Nürnberg
, Urteil v. 23.02.2021 - 2 K 826/20
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