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BBK Nr. 21 vom

Going-concern-Bilanzierung ohne Going-concern-Prognose

wp.net-Rechnungslegungshinweis zum Fortführungsgrundsatz contra BGH

Karl Sikora

Der Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung (wp.net) hat im Juni einen neuen Rechnungslegungshinweis zum Fortführungsgrundsatz im HGB nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB veröffentlicht. Demnach gelte Going-concern immer, es sei denn, die Unternehmenstätigkeit sei bereits am Stichtag eingestellt. Eine Going-concern-Prognose gebe es damit gar nicht mehr. Diese Sichtweise bricht mit dem ganz herrschenden Verständnis zur Going-concern-Prämisse und wirft die Frage auf, inwieweit dem gefolgt werden soll.

Zwar wäre ein Verständnis der Going-concern-Prämisse wie im Rechnungslegungshinweis skizziert für die Jahresabschlusspraxis zweifelsohne eine erhebliche Erleichterung. Tatsächlich allerdings ist diese Sichtweise mit der geltenden Gesetzeslage nicht vereinbar und steht insbesondere auch im Widerspruch zur aktuellen Rechtsprechung des BGH.

Geschäftsleitern und Beratern ist deshalb dringend zu empfehlen, ihr Handeln weiterhin an den zwar umsetzungsintensiven, inhaltlich aber überzeugenden BGH-Vorgaben auszurichten.

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