Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Niedersächsisches „Flächen-Lage-Modell“ – ein praktisches Meisterstück?
Grundsteuerliche Aspekte zur strategischen Vermögensübertragung
Das verkehrswertorientierte Bundes-Modell zur Grundsteuerreform ist in aller Munde und wird für umfangreiche Neuerungen sorgen. Die bisherige Einheitsbewertung ist verfassungswidrig, wobei die Weitergeltung des alten Rechts längstens bis zum möglich ist. Die Bundesländer haben jedoch aufgrund der sogenannten Länderöffnungsklausel des Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG die grundlegende Möglichkeit, vom Bundesrecht abweichende Regelungen zu schaffen, von der einzelne Bundesländer Gebrauch machen möchten. So steht z. B. in Niedersachsen eine landesspezifische Regelung durch ein sogenanntes „Flächen-Lage-Modell“ zur Diskussion, welches einen starken Bürokratieabbau und wohl eine nicht unerhebliche Verwaltungskostenersparnis leisten könnte. Welche praktischen Besonderheiten sich insoweit ergeben, wird nachfolgend betrachtet.
Das BVerfG hat die für die Grundsteuer bisher geltende Einheitsbewertung für verfassungswidrig befunden. Der Gesetzgeber war daher verpflichtet, die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer bis zum neu zu regeln. Der erforderlichen Neuregelung ist der Gesetzgeber durch das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) v. (BGBl 2019 I S. 1794) gru...