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NWB Nr. 43 vom Seite 3198

BGH stellt die Insolvenzanfechtung auf dogmatisch neue Füße

IX. Zivilsenat reagiert bemerkenswert auf Kritik an seiner Rechtsprechung

Dr. Jörg Schädlich

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am ein Urteil zur Insolvenzanfechtung von grundlegender Bedeutung gefällt (IX ZR 72/20, NWB PAAAH-82628). Die in der Praxis besonders wichtige Vorsatzanfechtung (§ 133 Abs. 1 InsO) wird mit dieser Entscheidung auf dogmatisch neue Füße gestellt. Damit will der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat der teilweise [i]Gehrmann, Insolvenzverfahren, infoCenter, NWB BAAAB-05672 als berechtigt erkannten Kritik an der eigenen Rechtsprechung der Vergangenheit begegnen. Nach durchaus verbreiteter Auffassung hatte die frühere Rechtsprechung die Vorsatzanfechtung zu weit ausufern lassen. Insolvenzverwalter verweisen dagegen auf die Notwendigkeit einer schlagkräftigen Insolvenzanfechtung, um Insolvenzverfahren überhaupt eröffnen und die Ungleichbehandlung von Gläubigern im Vorfeld des Insolvenzantrags möglichst weitgehend rückgängig machen zu können. In diesem Spannungsfeld findet der BGH eine bemerkenswerte Lösung, die im Folgenden mit Hinweisen zu möglichen praktischen Konsequenzen dargestellt werden soll.

I. BGH IX 72/20: Sachverhalt und Verfahren

[i]Bundesamt bewilligte einer GmbH Ratenzahlung für ein OrdnungsgeldEine GmbH versäumte die rechtzeitige Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses im Bundesanzeiger (§ 325 HGB). Daraufhin setzte das Bundesamt für Justiz 2.5...

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