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Betrieblich veranlasster Umzug: Pauschalen rückwirkend angepasst
Arbeitgeber können für beruflich veranlasste Umzüge eine steuerfreie Pauschvergütung an ihre Mitarbeiter zahlen. Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschalen hierfür rückwirkend zum April 2021 für Berechtigte und andere Personen wie Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder erhöht.
, BStBl 2021 I S. 1021, NWB XAAAH-85453