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Vorsicht Erstprüfungsmandat – IDW schafft neue Pflichtangabe für den Bestätigungsvermerk
Mit Erstprüfungsmandaten verbinden Abschlussprüfer grundsätzlich positive Emotionen durch Vorfreude auf eine möglichst gewinnbringende und langjährig andauernde Mandatsbeziehung. Dennoch bringt jedes Erstprüfungsmandat auch nicht zu unterschätzende fachliche Herausforderungen mit sich. Bisher lagen diese Herausforderungen in der sorgfältigen Prüfungsplanung und -durchführung. Erstprüfungsbezogene Erläuterungen im Bestätigungsvermerk waren hingegen nach IDW PS 205 (Tz. 17) – wenn überhaupt – nur in seltenen Ausnahmefällen denkbar. Hiermit ist es zukünftig vorbei. Die bisher gültigen Prüfungsstandards werden in immer mehr WP-Kanzleien schon heute (spätestens jedoch ab der Prüfungssaison 2023 verpflichtend) durch die Anwendung der IDW ISA [DE] verdrängt. Doch alles der Reihe nach.