Umsatzsteuer/Versicherungsteuer | Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung (BMF)
Das BMF hat sein Schreiben zur Anwendung des angepasst und die mit Schreiben v. - III C 3 - S 7163/19/10001 :001 bereits verlängerten Anwendungsregelungen jeweils um ein Jahr verlängert ().
Hintergrund: Der BFH hat mit Urteil v. - XI R 16/17, BStBl 2021 II S. 461 entschieden, dass die entgeltliche Garantiezusage des Kfz-Händlers keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung ist (s. hierzu Scholz, NWB Online Beitrag 2019 sowie unsere Online-Nachricht v. 13.2.2019). Daraufhin hat das BMF ein Schreiben zur umsatz- und versicherungsteuerlichen Behandlung von Garantiezusagen erlassen (, BStBl 2021 I S. 781, s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 17.5.2021 sowie Langer, ), dessen Anwendungsregelungen mit verlängert wurden (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 22.6.2021).
Mit dem nun veröffentlichten Schreiben verlängert das BMF die Anwendungs- bzw. Nichtbeanstandungsregelung. Hier heißt es:
In dem (2021/0706884) - werden die Angabe „“ durch die Angabe „“ und die Angabe „1.12022“ durch die Angabe „“ ersetzt.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: (il)
Fundstelle(n):
IAAAH-92894