Online-Nachricht - Dienstag, 22.06.2021

Umsatzsteuer/Versicherungsteuer | Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung (BMF)

Das BMF hat sein Schreiben zur Anwendung des (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 17.5.2021) geändert und die dort getroffene Anwendungsregelung angepasst ( :001).

Danach wird die Anwendungsregelung im :001 wie folgt geändert:

  • Die Grundsätze dieses Schreibens sind anzuwenden auf Garantiezusagen, die nach dem abgegeben wurden. Für vor dem abgegebene Garantiezusagen wird es nicht beanstandet, wenn die Grundsätze dieses Schreibens bereits angewendet werden.

  • Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die steuerlichen Grundsätze zu Garantiezusagen branchenunabhängig Geltung beanspruchen und daher über die Anwendung im Kfz-Bereich und für Kfz-Händler hinausgehen.

Hinweis:

Das sah eine Anwendung auf Garantiezusagen vor, die nach dem abgegeben wurden.

Quelle: BMF, Schreiben v. 18.6.2021 - III C 3 - S 7163/19/10001 :001 (il)

Fundstelle(n):
NWB UAAAH-81744